
“Aktuelle Herausforderungen im Dritten Sektor löst man am besten wertebewusst mit innovativen Ideen und solidem Sachverstand.”
In unserer heutigen Zeit ist eine Rückbesinnung auf die guten Tugenden der Anwaltschaft angebracht. Das vorausschauende Handeln ist dabei die zentrale Säule. Dort, wo mit Blick auf Rechtssicherheit und Rechtsfrieden verantwortungsvoll planerisch agiert wird, kommen Konflikte gar nicht erst auf oder sie lassen sich schnell lösen. Diese Überzeugung ist das Fundament unserer Tätigkeit.
Verantwortungsvolles planerisches Handeln setzt dort an, wo Strukturen geschaffen oder Verträge geschlossen werden. Dabei unterstützen wir. Unseren Mandanten geht es nicht um kurzfristige, sondern um langfristige Wirkung und Erfolg. Weiter kommt hinzu, dass die heute angestrebten Ziele selten rein monetärer Natur sind. Oft steht zwar der Vertragsgegenstand oder Leistungsaustausch im Vordergrund, die dem formalen Akt zugrundeliegenden Beweggründe und Motive sind es jedoch, welche weitergehenden Gestaltungs- und Handlungsbedarf erfordern, um das volle Ziel im Sinne des Mandanten zu erreichen. Dessen sind wir uns bewusst. Wir hören Ihnen zu und kennen die richtigen Stellschrauben, um Ihr Anliegen in erfolgreiche Bahnen zu lenken. Ebenso wissen wir, dass es in der Natur des Menschen liegt, ideellen Mehrwert schaffen und erhalten zu wollen. Dieses Anliegen haben wir zu unserem eigenen gemacht. Wir begegnen Ihnen auf Augenhöhe und unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben im partnerschaftlichen Dialog mit zusätzlichem Know-how.
Exzellente Fachkompetenz und interdisziplinärer Sachverstand
Rechtsanwalt Dr. Leu ist Geschäftsführer der Kanzlei und spezialisiert auf die Rechtsbereiche Vereins- und Verbandsrecht, Stiftung- und Gemeinnützigkeitsrecht sowie Gesellschaftsrecht. In diesen Bereichen konzeptioniert und gestaltet er Lösungen für die äußere und innere Struktur von Rechtsträgern im Rahmen von Gründungs‑, Expansions- und Nachfolgeprozessen (Umstrukturierungen, Umwandlungen, Geschäftsordnungen, Vertretungslösungen etc.). Daneben berät und unterstützt er in kooperations- und zuwendungsrechtlichen Angelegenheiten. Dr. Leu ist zertifiziert als Stiftungsberater (DSA), Projektmanager für nationale und europäische Fördermittel (IHK) sowie als Berater für Datenschutz (TÜV).
Rechtsanwalt Kulmai unterstützt gemeinnützige Träger erfahren in zivil- und vertragsrechtlichen Angelegenheiten einschließlich des Bereichs Versicherungsrecht. Außerdem verfügt er über spezielle Kenntnisse des kirchlichen Arbeitsrechts. Die Erarbeitung von individuellen Lösungen bei der Überwachung von rechtlichen Rahmenbedingungen (legal compliance) runden sein Profil ab. Unabhängig von dem jeweiligen Rechtsgebiet liegt seine besondere Passion in der verständlichen Vermittlung von komplexen juristischen Themen und Sachverhalten für juristische Laien. Diese Fähigkeit setzt er in der täglichen Beratung und bei Fortbildungsveranstaltungen ein.
Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter liegt der Themenschwerpunkt von Herrn Ahmed in der Datenschutzberatung und ‑überwachung von gemeinnützigen Organisationen sowie in der Umsetzung der Anforderungen des Datenschutzes gemäß Datenschutz-Grundverordnung und Bundesdatenschutzgesetz. Aufgrund seiner profunden Projekterfahrung in mehreren namhaften Beratungshäusern ist Herr Ahmed mit den theoretischen wie auch praktischen Aspekten eines zuverlässigen und handhabbaren Datenschutzes bestens vertraut. Die Erwartungshaltung unserer Mandanten an eine intensive Beratung ist ihm bewußt und stellt für ihn eine essentielle Grundlage für den Erfolg eines Projektes sowie die Mandantenzufriedenheit dar.
Frau Rechtsanwältin Leu ist fokussiert auf arbeitsrechtliche Fragestellungen mit Schwerpunkt Unternehmens- und Konzernrecht sowie Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes, jeweils in gemeinnützigkeitsrechtlichen Kontexten. Unter anderem gestaltet sie Arbeitsverträge und Vereinbarungen der Arbeitnehmerüberlassung tariflich und nicht tariflich gebundener Träger sowie außertarifliche Dienstverträge im privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Bereich. Außerdem beurteilt sie Fragestellungen in Bezug auf die Vergütungsausgestaltung, Betriebsrentenansprüche, Mitarbeiter- und Mitbestimmungsrechte für unsere gemeinnützigen Mandanten im Zusammenhang mit deren Projekten, Transaktionen und Nachfolgeprozessen.
Mit seinen vielfältigen Erfahrungen in der Informationstechnologie, dem Produktmanagement und sozialen Aufgabenfeldern berät Herr Bachmann bei der praxisnahen und rechtskonformen Umsetzung der Anforderungen des Datenschutzes: Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz, Landesdatenschutzgesetze, kirchlicher Datenschutz und spezialgesetzliche Regelungen (z.B. SGB X, TMG). Dazu gehören die Implementierung von Datenschutz-Managementsystemen, die Schulung von Geschäftsführung und Mitarbeitern, die Auditierung der Datenschutz-Organisation, die Bewertung der Technischen und Organisatorischen Maßnahmen und die Beratung zu konkreten Fragestellung mit praxisnahen Empfehlung.
Frau Hoffmann verantwortet die Administration und Büroleitung unserer Kanzlei. Aufgrund Ihrer langjährigen Erfahrungen in internationalen Unternehmen und Organisationen, unter anderem im Bereich Entwicklungszusammenarbeit, sind ihr die Bedürfnisse unserer nationalen und internationalen Kunden bestens vertraut. Durch ihr herzliches und zugleich tatkräftiges Engagement trägt sie entscheidend zum anhaltenden Erfolg unserer Arbeit und Projekte bei.
Frau Wohl begleitet laufende Projekte mit ihrer operativen Praxisexpertise und zugleich rechtlichem Know-How. Unter anderem wirkt sie an der Erstellung von Gesellschaftsverträgen und Gutachten zu rechtsbezogenen Fragestellungen mit. Auch beobachtet und bewertet sie laufend spezielle Rechtsentwicklungen für die Mandanten unserer Kanzlei. Zwei besondere Schwerpunkte von Frau Wohl bilden der wirtschaftsvertragliche und gemeinnützigkeitsrechtliche Schnittbereich sowie das Fördermittelrecht gemeinnütziger Träger.
Das Familienrecht sowie das Erbrecht, oft im Zusammenhang mit gesellschaftsvertraglichen Gestaltungen, bilden den Kernbereich der Tätigkeiten von Rechtsanwalt Gautrein für unsere Kanzlei. Daneben begleitet er die gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten in den Bereichen Vereinsrecht und Steuerstrafrecht.