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Video­kon­fe­ren­zen — Sinn­vol­le Hin­wei­se der Ber­li­ner BfDI

Zur Ein­däm­mung des Coro­na-Virus, haben vie­le Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen ihre Mit­ar­bei­ter ins Home-Office geschickt. Dadurch muss­ten alter­na­ti­ve Wege der Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen Kol­le­gen, Geschäfts­part­nern aber auch mit Kun­den gefun­den wer­den. Des­halb gehört der Ein­satz von Tools für Video- und Online­kon­fe­ren­zen in vie­len Ein­rich­tun­gen mitt­ler­wei­le zum Arbeits­all­tag. Doch trotz der Aus­nah­me­si­tua­ti­on und der vie­len Ver­än­de­run­gen, ist die Ein­hal­tung der DSGVO zwin­gend notwendig.

So stellt sich die Fra­ge, wel­che Video­kon­fe­renz-Diens­te daten­schutz­kon­form sind und unbe­denk­lich genutzt wer­den kön­nen. Aus die­sem Grund ver­öf­fent­lich­te die Ber­li­ner Beauf­trag­te für Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit, Maja Smolt­c­zyk, den Infor­ma­ti­ons­bei­trag „Hin­wei­se für Ber­li­ner Ver­ant­wort­li­che zu Anbie­tern von Video­kon­fe­renz-Diens­ten“ mit einer Lis­te 17 gän­gi­ger Video­kon­fe­renz­tools, die nach einem Ampel-Sys­tem bezüg­lich ihrer Rechts­kon­for­mi­tät bewer­tet wurden.

https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/orientierungshilfen/2020-BlnBDI-Hinweise_Berliner_Verantwortliche_zu_Anbietern_Videokonferenz-Dienste.pdf