
Die neuen gesetzlichen Bestimmungen, die am 27.03.2020 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden sind, verändern auch die Möglichkeiten im Vereinsrecht. Diese betreffen in erster Linie die Regelungen zu Vorstandsmitgliedern und Mitgliederversammlungen.
Vereine geraten während der COVID-19-Pandemie in eine schwierige Situation, da das Kontakt- bzw. Versammlungsverbot die herkömmliche Form von Mitgliederversammlungen und Neuwahlen unmöglich macht. Damit Vereine weiterhin durch...
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